§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Voraussetzungen, den Abschluss und die Durchführung einer Mitgliedschaft in der Soldatenhilfe.
(2) Mit Abgabe der Beitrittserklärung und Annahme durch die Soldatenhilfe kommt ein Mitgliedschaftsvertrag auf Grundlage dieser AGB sowie der Satzung der Soldatenhilfe zustande.
(3) Die Satzung der Soldatenhilfe bleibt unberührt. Im Falle von Widersprüchen zwischen AGB und Satzung gilt die Satzung.
§ 2 Mitgliedschaftsarten und Beiträge
(1) Es bestehen folgende Mitgliedschaftsarten:
Basis-Mitgliedschaft: monatlicher Beitrag 10 €
Familien-Mitgliedschaft: monatlicher Beitrag 15 € (einschließlich Ehe- oder Lebenspartner und Kinder des Mitglieds).
Förder-Mitgliedschaft: freiwilliger Beitrag ab 25 €, ohne Anspruch auf konkrete Leistungen des Vereins.
(2) Über die Einführung weiterer Mitgliedschaftsarten oder Anpassungen der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung, die auch digital per Videokonferenz stattfinden kann.
(3) Beitragserhöhungen oder -änderungen werden den Mitgliedern in Textform (E-Mail) mit einer Frist von mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.
§ 3 Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft beginnt mit Abgabe der Beitrittserklärung und deren Bestätigung durch die Soldatenhilfe.
(2) Die Mindestlaufzeit beträgt sechs Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist die Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
(3) Der Beitrag wird jeweils zum 1. eines Monats fällig. Bei Mitgliedern, die sich noch vor ihrem Dienstantritt bei der Bundeswehr befinden, beginnt die Zahlungspflicht erst ab dem Monat des tatsächlichen Dienstantritts.
§ 4 Sonderkündigungsrecht
(1) Mitglieder, die ihre Verpflichtung gegenüber der Bundeswehr durch Widerruf beenden und hierfür eine Wehrdienstbescheinigung vorlegen, haben ein Sonderkündigungsrecht.
(2) Die Kündigung wird in diesem Fall sofort wirksam. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.
§ 5 Kündigung
(1) Die Kündigung der Mitgliedschaft kann per E-Mail an die offizielle Soldatenhilfe Adresse erfolgen.
(2) Kündigungen werden zum Ende des jeweiligen Monats wirksam, sofern keine abweichende Sonderregelung gilt.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Beiträge werden ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen.
(2) Das Mitglied hat für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
(3) Im Falle einer Rücklastschrift kann die Soldatenhilfe eine Pauschale von 5 € erheben, sofern das Mitglied die Rücklastschrift zu vertreten hat. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(4) Bei wiederholten Rücklastschriften ist die Soldatenhilfe berechtigt, die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen.
§ 7 Leistungen der Soldatenhilfe
(1) die Soldatenhilfe ist eine unabhängige Initiative und steht in keiner offiziellen Verbindung zur Bundeswehr, zum Bundesministerium der Verteidigung oder zu staatlichen Stellen.
(2) Der Verein bietet seinen Mitgliedern im Rahmen seiner Möglichkeiten allgemeine Unterstützung in organisatorischen und sozialen Fragen rund um das Soldatenleben.
(3) Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über E-Mail und WhatsApp.
(4) Ein Anspruch auf bestimmte Einzelleistungen besteht nicht.
(5) Beratungen des Vereins stellen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung im Sinne gesetzlicher Vorschriften dar. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden und Fachstellen.
(6) Der Verein übernimmt keine Garantie für den Erfolg oder die Richtigkeit der erteilten Informationen. Jedes Mitglied handelt eigenverantwortlich.
§ 8 Haftung
(1) die Soldatenhilfe haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Soldatenhilfe nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für Inhalte externer Links, Empfehlungen oder Handlungen, die auf Grundlage der Beratungen der Soldatenhilfe erfolgen, ist ausgeschlossen.
§ 9 Mitgliedsaufnahme und Ausschluss
(1) Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.
(2) Der Vorstand kann Mitglieder bei vereinsschädigendem Verhalten oder bei erheblichen Verstößen gegen die Interessen der Soldatenhilfe ausschließen.
(3) Minderjährige können nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten Mitglied werden.
§ 10 Widerrufsrecht
(1) Mitglieder, die ihre Beitrittserklärung online oder per E-Mail abgeben, haben das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied der Soldatenhilfe mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über den Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen.
(4) Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
(5) Hat das Mitglied ausdrücklich verlangt, dass der Verein vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, und widerruft es den Vertrag später, so hat das Mitglied der Soldatenhilfe einen angemessenen Betrag für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen zu zahlen.
Muster-Widerrufsformular:
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Mitgliedschaft in der Soldatenhilfe.
Name, Anschrift, E-Mail, Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier).
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG). Nähere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der Soldatenhilfe
§ 12 Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden oder Absprachen, insbesondere telefonisch oder über Messenger-Dienste, haben keine Gültigkeit. Verbindlich sind ausschließlich Vereinbarungen in Textform (E-Mail genügt).
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Änderungen dieser AGB werden den Mitgliedern per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Auf diese Folge wird der Verein im Änderungsfall ausdrücklich hinweisen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.